Pressemitteilung vom 05.05.2015

Besoldung in Rheinland-Pfalz mit der Verfassung vereinbar

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Prüfung einer angemessenen Alimentation von RichterInnen und StaatsanwältInnen (sogenannten R-Besoldung) äußern sich der Vorsitzende der GRÜNEN Landtagsfraktion, Daniel Köbler, und der haushaltspolitische Sprecher, Andreas Hartenfels: 

Köbler:

„Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgerichtsurteil nun Klarheit in Sachen Beamtenbesoldung bringt. Wir wissen, dass wir unseren Beamtinnen und Beamten einen wesentlichen Beitrag zur Einhaltung der Schuldenbremse abverlangt haben. Dieser war allerdings nötig, um den Landeshaushalt in Ordnung zu bringen. Das heutige Urteil bestätigt dies und hat Aussagekraft über eine angemessene Besoldung von RichterInnen und StaatsanwältInnen hinaus. Damit legt das Bundesverfassungsgericht einen Kriterienkatalog vor, der auch für die Besoldung anderer Berufsgruppen innerhalb der Beamtenschaft gültig ist.

Wir haben Wort gehalten und verbessern die Beamtenbesoldung, weil Tarifentwicklung und Konjunktur uns dies nun ermöglichen. Das entsprechende Gesetz zur Übernahme des Tarifabschlusses 2015 für die BeamtInnen ist bereits auf dem Weg.“ 

Hartenfels:

„Entscheidend für den Landeshaushalt ist die Tatsache, dass auch das Verbot der Neuverschuldung bei der Beurteilung einer angemessenen Besoldung eine zentrale Rolle spielt. Die Länder müssen ab dem Jahr 2020 die Schuldenbremse einhalten und ihre Haushalte ohne Kreditaufnahme ausgleichen. Damit ist die Konsolidierung des Landeshaushalts auch über Einsparungen bei Personalausgaben verfassungskonform, die schließlich 40 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen.“

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