Pressemitteilung vom 21.01.2016

Ersatzzahlungen: Land hat für geordnete Verhältnisse gesorgt 

Im heutigen Haushalts- und Finanzausschuss des Landtag ging es auch um Ersatzzahlungen für Höhenbauwerke wie Windkrafträder. Dazu äußert sich Andreas Hartenfels, Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion für Umwelt und Naturschutz: 

„Die Bundesregierung ist nach drei Jahren kläglich damit gescheitert, für eine bundeseinheitliche Regelung bei den Ersatzzahlungen zu sorgen. Deshalb hat Rot-Grün in Rheinland-Pfalz mit dem Landesnaturschutzgesetz vom Oktober 2015 für klare Verhältnisse gesorgt“, so Hartenfels. 

Schon im Oktober 2013 habe das Umweltministerium mit einem Rundschreiben die Kommunen aufgefordert, den Betreibern von Windkrafträdern keine Rabatte zu gewähren, auch wenn das bundesrechtlich möglich war. Hartenfels weiter: 

„Nachdem aber der damalige Bundesumweltminister Peter Altmeier die geplante Bundeskompensationsverordnung nicht durchbekommen hat, war klar, dass eine einheitliche Regelung in absehbarer Zeit vom Bund nicht zu erwarten war. Deshalb ist das Land selbst aktiv geworden.“ 

Hufa-Sitzung verdeutlicht: Rechnungshof steht alleine mit seiner Rechtsauffassung 

„Die Debatte im heutigen Ausschuss zeigte außerdem: Der Rechnungshof steht mit seiner Rechtsauffassung alleine. Sowohl die Ausführungen zu der geplanten Bundeskompensationsverordnung, die Stellungnahme des Landkreistages als auch das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Händler stützen die Rechtsinterpretation des Umweltministeriums“, so Hartenfels abschließend. 

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