Pressemitteilung vom 01.02.2017

Erhalt eines wohnortnahen Grundschulangebots im Flächenland 

Zur Pressemitteilung des VBE äußert sich der Landtagsabgeordnete der GRÜNEN, Andreas Hartenfels: 

„Mit den 964 Grundschulen stellt das Land ein dichtes Netz an wohnortnahen Grundschulen sicher.  Im rheinland-pfälzischen Schulgesetz wird die Mindestgröße der Schulen definiert. In der Grundschule muss gem. § 13 Abs. 1 SchulG jede Klassenstufe mindestens eine Schulklasse umfassen. 

Das Land hat in den vergangenen Jahren bildungspolitische Maßnahmen ergriffen, um ein wohnortnahes Grundschulangebot trotz rückläufiger Schülerzahlen zu erhalten. Durch die Absenkung der Klassenmesszahl von 30 auf 24 Schülerinnen und Schüler pro Klasse hält Rheinland-Pfalz mit der Hansestadt Hamburg die niedrigste Klassenmesszahl an Grundschulen bundesweit vor. Zudem besteht die Möglichkeit, den Unterricht klassenübergreifend an verschiedenen Standorten zu gewährleisten. 

Wir dürfen jedoch nicht verkennen, dass der demographische Wandel auch dazu führt, dass trotz der Maßnahmen nicht mehr alle Grundschulen die durch das Schulgesetz vorgegebene Mindestgröße erreichen. Sie stoßen aus schulorganisatorischen Gründen an Grenzen des Unterrichtssettings, wenn Lehrkräfte beispielsweise kurzfristig ausfallen und ein binnendifferenziertes Unterrichtsangebot nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann. Zudem sind Lehrkräfte an sehr kleinen Grundschulen in verschiedenen Funktionen und Aufgaben stark gebunden. 

Die gestrige Debatte im Bildungsausschuss hat gezeigt, dass sich das Land mit den Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot dieser Herausforderung sehr umsichtig annimmt. Zudem ist zu begrüßen, dass die kommunalen Spitzenverbände und Interessenverbände bei dem Erhalt wohnortnaher Grundschulen beteiligt werden. Das Land verfolgt mit den Leitlinien ein individuelles sowie einzelfallbezogenes Verfahren, bei dem die regionalen Gegebenheiten der 41 betroffenen Grundschulen angemessen berücksichtigt werden.  Erfreulich bleibt festzuhalten, dass im Landkreis Kusel keine Grundschulen von der Einzelfallprüfung betroffen sind und in der gesamten Pfalz sieben Standorte.

Der Erhalt von wohnortnahen Grundschulen ist für uns Grüne von zentraler Bedeutung. Das Prinzip „Kurze Beine, kurze Wege“ muss überall im Land Priorität haben. 



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