Pressemitteilung vom 25.01.2013

"Berücksichtigung des Vogelschutzgutachtens bei der Errichtung von Windkraftanlagen"

Das von der Staatlichen Vogelschutzwarte Frankfurt und dem Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG) erstellte Gutachten „Naturschutzfachlicher Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz“ stellt den Leitfaden dar für die Berücksichtigung der Belange des Natur- und Artenschutzes bei Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen.

Dies ergab eine Kleine Anfrage des naturschutzpolitischen Sprechers von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Andreas Hartenfels, im Landtag Rheinland-Pfalz über die Umsetzung dieses Gutachtens.

„Das von kompetenter fachlicher Seite erstellte Gutachten formuliert Anforderungen und gibt zahlreiche Empfehlungen für Bau und Betrieb von Windrädern. Insbesondere die Verträglichkeit solcher Anlagen in Natura 2000-Gebieten, in denen dem Naturschutz eine herausragende Rolle zukommt, wird darin geprüft. Aber auch der schutzgebietsunabhängige Artenschutz, der insbesondere bestimmte Vogel- und Fledermausarten betrifft, wird darin eingehend behandelt“, erläutert Hartenfels. „Daher ist es unbedingt notwendig, dass alle Beteiligten, der behördliche wie der ehrenamtliche Naturschutz, die Windkraftprojektier und die Kommunen sowie die Planer vor Ort diese Vorgaben kennen und berücksichtigen!“

Das Vogelschutzgutachten steht jedermann zur Verfügung und kann auf den Seiten des Umweltministeriums bzw. des LUWG   heruntergeladen werden. Des Weiteren sollen Informationsveranstaltungen alle Beteiligten über die Ergebnisse informieren. Die nächste Veranstaltung findet am 28. Februar in Mainz statt. Außerdem wird im demnächst erscheinenden „Windenergieerlass“ der Landesregierung die Beachtung der Empfehlungen des Gutachtens festgelegt, so die Antwort des Umweltministeriums auf die Anfrage.

 

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