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Nanoproduktregister einführen
Das große Potenzial bei der Verwendung von Nanomaterialien zur branchenübergreifenden Verbesserung von Produktionsqualitäten bzw. bei der Schaffung neuartiger Produkte hat in den letzten Jahren nicht nur in Deutschland, sondern Europa- und weltweit zu einer rasanten Anwendung der Nanotechnologie in nahezu allen Bereichen geführt.
In Bezug auf eine Kleine Anfrage erklärt hierzu Andreas Hartenfels (als Umwelt- und Naturschutzpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz):
„Weiter offen bleiben Fragen zu möglichen gesundheitlichen und umweltbezogenen Auswirkungen von Nanomaterialien. Mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen – z.B. über die Haut oder den Magen-Darm-Trakt – werden kontrovers diskutiert und haben in einigen Bereichen zu speziellen Vorschriften für Nanomaterialien bzgl. Lebensmittel oder Kosmetikprodukten geführt.
Vor diesem Hintergrund sollte die REACH-Verordnung als rechtlicher Rahmen zur Aufnahme von Regelungen zu Nanomaterialien genutzt werden. Zu begrüßen ist ebenfalls der Vorstoß der Landesregierung über den Bundesrat zur Einführung u.a. eines europäischen Nanoregisters. Dies kann einer Sensibilisierung bzgl. dieser Thematik sehr dienlich sein“, so Hartenfels.
http://andreas-hartenfels.de/uploads/media/Nanotechnologien_3366-16.pdf