Menü
Städtebauförderung
Die Städtebauförderung in Rheinland-Pfalz ist ein wichtiges Instrument, um auf aktuelle Herausforderungen bei der Stadtplanung und Stadtentwicklung einzugehen. Mit verschiedenen Förderprogrammen im Bereich der städtebaulichen Erneuerung unterstützen Bund und Land die unterschiedlichen Bedarfe der rheinland-pfälzischen Kommunen. Eine Kleine Anfrage (Drucksache 16/3456) des Sprechers für Bauen und Wohnen, Andreas Hartenfels, hat ergeben, dass seit 2003 die städtebauliche Förderung extrem schwankend war und im Laufe der Zeit ein leichter Rückgang der zuwendungsfähigen Gesamtkosten zu verzeichnen ist. Der Eigenanteil der rheinland-pfälzischen Gemeinden lag jedoch seit zehn Jahren gleichbleibend bei knapp unter 25 Prozent der Gesamtfördersumme. Das Land hat sich als zuverlässiger Partner bei der Städtebauförderung gezeigt und trägt mit durchschnittlich 55 Prozent den Löwenanteil in den einzelnen Förderprogrammen. Die restlichen 20 Prozent stammen entsprechend aus dem Bundeshaushalt.
Mit dem Wechsel der Regierungskoalition auf Bundesebene werden sich für die Städtebauförderung im Land Rheinland-Pfalz einige Änderungen ergeben. Deutschlandweit sollen die Bundesfinanzhilfen für Städtebauförderprogramme um 700 Millionen Euro aufgestockt werden. Davon erhält Rheinland-Pfalz Mehreinnahmen in Höhe von circa 40 Millionen Euro laut einer Aussage der Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Sollte der Bundestag diese Erhöhung im Juni verabschieden, wäre das eine deutliche Steigerung, immerhin profitierten rheinland-pfälzische Städte und Gemeinden in den letzten drei Jahren insgesamt von lediglich 50 Millionen Euro Bundesmittel.
Diese Aufstockung eröffnet viele Möglichkeiten in der Förderpolitik, die nun koordiniert werden müssen. Eine weitere Kleine Anfrage (Drucksache 16/3446) von Andreas Hartenfels befasste sich mit den neuen von der Landesregierung veröffentlichten Strategien im Zusammenhang mit der Ausrichtung der städtebaulichen Förderprogramme und ging der Frage nach, wie das Land beabsichtigt mit den zusätzlichen Bundesmitteln zu verfahren. Im Ergebnis sollen die Rahmenbedingungen für Investitionstätigkeit in den großen Städten verbessert werden. Zudem können ländlich geprägte, kleinere Zentren in Zukunft an den fünf Teilprogrammen der Städtebauförderung teilnehmen. Aktiv will die Landesregierung Akzente vor allem in den Teilprogrammen „Soziale Stadt“, „Aktive Stadtzentren“ und „Ländliche Zentren – Kleinere Städte und Gemeinden“ setzen.
Wir GRÜNE freuen uns über die angekündigte Aufstockung der Bundesmittel. Schon lange plädieren wir für ein Umdenken im Umgang mit der bestehenden Förderkulisse. Mittelbündelung und interkommunale Zusammenarbeit sind dabei entscheidende Schlagwörter. Der demografische Wandel und die knappen Finanzen auf Landes- und kommunaler Ebene zwingen uns dazu, in größeren Strukturen zu denken und regionale Gesamtkonzepte zu entwickeln. Ein gutes Beispiel dafür ist die angekündigte Öffnung des Städtebauförderungsprogramms „Ländliche Zentren – Kleiner Städte und Gemeinden“ für kommunale Kooperationsverbünde. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.
http://andreas-hartenfels.de/uploads/media/Staedtebaufoerderung_3456-16.pdf