Auszug aus dem Koalitionsvertrag 2011-2016

Klimaschutz und Erneuerbare Energien

Die Koalitionspartner bekennen sich zum Ziel, weltweit den Anstieg der globalen
Durchschnittstemperatur auf 2 Grad Celsius zu begrenzen. Dies bedeutet, dass bundesweit und in Rheinland-Pfalz die CO2-Emmissionen bis 2050 um 90 Prozent (gegenüber 1990) reduziert werden müssen. Unser Nahziel sind dabei 40 Prozent weniger CO2-Emmissionen bis 2020. Rheinland-Pfalz wird sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Bundesregierung ein Energiekonzept vorlegt, das diesen Zielen gerecht wird. Unsere Klimaschutzziele und -maßnahmen wollen wir in einem Klimaschutzgesetz verankern.

Wir haben das Ziel, bis 2030 den in Rheinland-Pfalz verbrauchten Strom bilanziell zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien zu gewinnen. Wir sehen keine Notwendigkeit für Kohlekraftwerke in Rheinland-Pfalz. Rheinland-Pfalz setzt auf Kraft-Wärme-Kopplung, der im industriellen Bereich und beim Umstieg auf die erneuerbaren Energien eine bedeutende Rolle zukommt. Auf dieser Grundlage soll Rheinland-Pfalz bis 2030 zum Stromexportland werden. Bis zum Jahr 2020 streben wir an, die Stromerzeugung aus Windkraft zu verfünffachen und aus Photovoltaik auf über zwei Terrawattstunden zu steigern. Die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Rheinland-Pfalz und die sozialen Aspekte bezahlbarer Energiepreise sind uns wichtige Anliegen.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist eine beispiellose Erfolgsgeschichte für den Umbau unserer Energiewirtschaft. Vor dem Hintergrund der anstehenden EEG-Novelle auf Bundesebene wird sich Rheinland-Pfalz dafür einsetzen, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien verlässliche und stetige Rahmenbedingungen erhält. Dazu zählen die Beibehaltung des Vorrangs der Erneuerbaren Energien bei der Netzeinspeisung und die Wiederaufnahme der Förderung von Freiflächen-Photovoltaik auf sinnvollen und geeigneten Standorten. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Aufstockung des Marktanreizprogramms für Investitionen in Erneuerbare Energien und eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für
Kraft-Wärme-Kopplung ein.

Kommunen wollen wir zur besseren Förderung der Erneuerbaren Energien neue
Möglichkeiten wie die Aufstellung von Solarsatzungen an die Hand geben. Die Erzeugung von Biomasse muss durch geeignete Instrumente so reguliert werden, dass negative Folgen für die Umwelt wie der Umbruch von Grünland und die Ausbreitung von Monokulturen vermieden werden. Um die Partizipation der Bevölkerung am Ausbau der Erneuerbaren Energien zu fördern, wollen wir Konzepte von Bürgerkraftwerken und -energieparks, Eigentümergenossenschaften und ähnliches unterstützen. Oberflächennahe Erdwärmenutzung über Wärmepumpen bietet große Potentiale für die Gebäudebeheizung und die Warmwasserbereitung. Die Tiefengeothermie soll nur genutzt werden, wenn Risiken für Menschen, Natur und Siedlungsräume weitgehend ausgeschlossen werden können.

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