Naturschutz

Auszug aus dem Koalitionsvertrag 2011-2016

Natur schützen

Rheinland-Pfalz verfügt über eine Vielfalt von Kulturlandschaften. Sie haben landestypische Lebensräume hervorgebracht, für die wir eine besondere Verantwortung haben. Diese Lebensräume mit ihrer Artenvielfalt gilt es zu erhalten und weiter zu entwickeln. Die biologische Vielfalt ist unser Naturkapital.

Das Biodiversitätskonzept für Rheinland-Pfalz soll auf der Basis des nationalen Aktionsprogramms zu einer Biodiversitätsstrategie weiter entwickelt werden. Diese soll anhand von Indikatoren konkrete Ziele und Maßnahmen zu Umsetzung enthalten, die gemeinsam verfolgt werden.

Wir wollen dem Artenrückgang und der Bedrohung von Lebensräumen durch gezielte Programme zum Schutz, zur Wiederansiedlung bedrohter Arten und zur Entwicklung von Lebensräumen entgegenwirken. Dies bezieht die Arten ein, für die wir besondere Verantwortung haben. Für alte Haustierrassen und Nutzpflanzensorten soll eine Inventarisierung des Landesbestandes vorgenommen werden.

Die Belange des Naturschutzes müssen auf der ganzen Fläche berücksichtigt werden. Dies soll im Dialog mit den Nutzerinnen und Nutzern geschehen. Das landestypische Artenspektrum, für das wir besondere Verantwortung tragen, ist auch an bestimmte Nutzungen gebunden. Rheinland-Pfalz ist Spitzenreiter im Vertragsnaturschutz, mit dem wir Natur- und Artenschutz durch landwirtschaftliche Nutzung angemessen honorieren. Die europäische Agrarpolitik 2013 soll die Leistungen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft für Natur und Umwelt stärker unterstützen.

Der gute Erhaltungszustand der Natura 2000-Gebiete und die anspruchsvolle Einstufung von Erhaltungszuständen entsprechend der Ziele der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie sind abzusichern.

Die Bewirtschaftspläne für Natura 2000-Gebiete sollen bis zum Ende der Legislaturperiode erstellt und zur Grundlage der Bewirtschaftung gemacht werden. Wir wollen die Umsetzung zeitnah erreichen.

Ein Monitoringkonzept begleitet die Umsetzung in den Natura 2000-Gebieten auch im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der Biodiversitätsstragie.

Das Biotopverbundsystem, das sich auf ca. 20 Prozent der Landesfläche erstreckt, soll Lebensräume vernetzen, Wanderungsbewegungen auch in Verbindung mit dem Klimawandel zulassen und stabile Populationen fördern. Dazu gehören auch die Entwicklung von Wildkorridoren und der Ausbau von Grünbrücken auf der Grundlage des Landeswildwegeplans.

Wir treten für eine nachhaltige Nutzung der Flächen ein. Dazu gehört der Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung. Die Flächeninanspruchnahme soll auf dem niedrigen Niveau von unter einem Hektar pro Tag stabilisiert werden.

Eine landesweite Plattform für ein Ausgleichsflächen- und Ökokonto-Kataster soll für Behörden, Verbände und Landnutzer Transparenz herstellen.

Wir werden das Landesnaturschutzgesetz bis Mitte 2012 mit Blick auf die neuen umweltpolitischen Herausforderungen und im Sinne eines starken kooperativen Naturschutzes novellieren. Dabei wird die Länderregelungskompetenz, die das Bundesnaturschutz (BNatSchG) zuweist, ausgeschöpft. Folgende Inhalte werden unter anderem aufgenommen:

Unterstützung bei der Wahrnehmung der Beteiligungsrechte des ehrenamtlichen Naturschutzes, Schutz vor gentechnischer Kontamination in Naturschutzgebieten, Umsetzung des Grünlandschutzes, Weiterentwicklung der Instrumente Biotopkataster, Bewirtschaftungsplan, Landschaftsplan und Biotopverbundplan zu einer integrierten staatlichen Naturschutzfachplanung.

Mit einem "Handlungsprogramm Klimawandel" sollen Anpassungen für den Naturschutz und die naturgebundene Nutzung in Bezug auf den Klimawandel weiter entwickelt werden.

Wir wollen das breite Angebot an Umweltbildung und Umweltstationen und das Engagement der Ehrenamtlichen in Natur- und Umweltverbänden weiter unterstützen.

Wir wollen eine Weiterentwicklung des Biosphärenreservates Pfälzerwald zu einer ökolgisch nachhaltigen Modellregion im Dialog mit den französischen Partnern.

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