Wasser

Auszug aus dem Koalitionsvertrag 2011-2016

Hochwasserschutz und Renaturierung

Wir wollen unser intergriertes Hochwasserschutzkonzept durch Förderung des natürlichen Rückhalts in der Fläche (zum Beispiel Renaturierung/Aktion Blau), sichere Deiche, Rückhalteräume, örtliche Schutzmaßnahmen sowie Stärkung der Eigenvorsorge zügig weiter umsetzen.

Am Oberrhein sollen alle Maßnahmen auf rheinland-pfälzischer Seite für einen 200-jährlichen Hochwasserschutz realisiert werden. 2012 sollen die Rückhalteräume - soweit nicht beklagt - einsatzbereit und die Deichertüchtigung abgeschlossen sein. Wegen seiner hohen Kosten und der technischen Anforderungen werden wir den Polder Altrip/Waldsee/Neuhofen noch einmal auf den Pfüfstand stellen.

Örtliche Hochwasserschutzmaßnahmen am Rhein und den Einzugsgebieten seiner Nebenflüsse wollen wir realisieren, auch in Kombination mit Renaturierung und ökologischer Gewässerentwicklung. Wir werden uns im Rahmen des Hochwasserschutzes insbesondere für Deichrückverlegungen und für die Entwicklung von Auen einsetzen. Wir werden uns für eine Verringerung der Kiesgewinnung in sensiblen Auebrereichen einsetzen.

Die Entwicklung der Hochwasserrisikomangementpläne und die Bildung von Hochwasserpartnerschaften werden weiter gefördert (Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie).

Unsere Flüsse sind Lebensadern für Artenvielfalt an und in den Gewässern. Deshalb werden wir:

- zur Verbesserung der Duchgängigkeit der Bäche und Flüsse, des Strukturreichtums und der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer

- als wichtigen Baustein zur Bewahrung und Verbesserung der Artenvielfalt

- zur Vergrößerung und Wiederherstellung von Fluss- und Bachauen sowie

- zur Ausweitung des Hochwasserschutzes in der Fläche

die erfolgreiche "Aktion Blau" fortsetzen.

Wir werden die nächsten Schritte der Wasserrahmenrichtlinie konsequent umsetzen und die Bewirtschaftspläne in Zusammenarbeit mit Kommunen, Landwirtschaft, Verbänden und Industrie entwickeln. Wir wollen mit einer Erfolgskontrolle den effizienten Mitteleinsatz sicherstellen und darauf aufbauend entsprechende Prioritäten für die Gewässer setzen, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie unter Beachtung der Zuständigkeiten zu erreichen.

Mit der Novelle des Landeswassergesetzes wollen wir das neue bundesweite Wasserrecht umsetzen und dabei landesrechtliche Handlungsspielräume zur Verbesserung der Gewässerqualität nutzen. Insbesondere wollen wir, wo erforderlich, ausreichend breite Gewässerrandstreifen ausweisen, um eine positive Gewässerentwicklung zu ermöglichen und um Nährstoff- und Pestizideinträge zu verringern.

In Zusammenarbeit mit der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) wird ein Wärmelastplan für den Rhein bzw. die Mosel erstellt.

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