Pressemitteilung vom 18.12.2014

Rechtzeitig Vorsorge gegen extreme Niederschlagereignisse treffen

Zuletzt hat ein extremer Starkregen am 20. September 2014 im Donnersbergkreis erhebliche Schäden angerichtet. Nach einer Antwort des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Andreas Hartenfels uns Gunther Heinisch, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, sind in den betroffenen Verbandsgemeinden im Privatbereich Schäden in Höhe von acht Millionen Euro und im öffentlichen Bereich in Höhe von zwei Millionen Euro entstanden.

Angesichts dieser enormen Schäden ist es umso wichtiger, umfassende Hochwasservorsorge zu betreiben. Hier zählen unter anderem technische Schutzmaßnahmen im öffentlichen Bereich, eine Optimierung der Bauleitplanung, hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren sowie der Wasserrückhalt im Einzugsgebiet.

Im privaten Bereich ist neben dem Abschließen einer Hochwasserversicherung die Errichtung von Schutzmaßnahmen an Häusern und Anlagen anzuraten. Der Leitfaden „Starkregen – Was können Kommunen tun?“ der Wasserwirtschaftsverwaltung gibt dabei wichtige Tipps und Hinweise, welche Aktivitäten entwickelt werden können, um nicht schutzlos extremen Wetterereignissen ausgeliefert zu sein.

Für die besonders vom letzten Starregen getroffenen Orte im Donnersbergkreis erstellt das Land derzeit ein Vorsorgekonzept. Die örtlichen Maßnahmen werden dabei nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung mit bis zu 90 Prozent gefördert. Landesweit setzt das Land seit Jahren zudem mit seiner sehr erfolgreichen „Aktion Blau Plus“ vielfältige Projekte um, die den natürlichen Wasserrückhalt zum Ziel haben. Insgesamt sind mit der Aktion Blau Plus seit 2010 rund 110 Mio. Euro in Maßnahmen der Gewässerentwicklung investiert worden.

Anträge von Privatpersonen auf finanzielle Unterstützung bei außergewöhnlichen Notständen, die durch Elementarereignisse (z.B. Starkregen) von überörtlicher Bedeutung verursacht wurden, können auf Basis der Verwaltungsvorschrift „Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden“ gestellt werden. Die Anträge auf Gewährung von Finanzhilfen sind einen Monat nach Bekanntgabe der Feststellung des Elementarereignisses im Staatsanzeiger bei den zuständigen Kommunalverwaltungen (Verwaltungen der kreisfreien Städte, große kreisangehörige Städte, verbandsfreie Gemeinde oder Verbandsgemeinde) zu stellen. Die örtlichen Träger der Sozialhilfe stellen bei Privatpersonen die existentielle Notlage fest, ermitteln ungeachtet der tatsächlichen Schadenshöhe den erforderlichen Aufwand zu ihrer Behebung und zahlen den ermittelten Zuschuss aus.

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