Pressemitteilung vom 03.07.2015

Neues Landeswassergesetz setzt Priorität auf Trinkwasser- und Gewässerschutz                       

Rheinland-Pfalz hat ein neues, weitreichendes Landeswassergesetz. Gegen die Stimmen der CDU wurde unser Gesetzesvorhaben für mehr Trinkwasser- und Gewässerschutz verabschiedet. Wir kommen gleichzeitig der EU-Vorgabe nach, mit der Wasserrahmenrichtlinie bis spätestens 2027 für einen „guten Zustand“ unserer Flüsse und Bäche zu sorgen. Derzeit erreichen rund 70 Prozent unserer Gewässer diesen „guten ökologischen Zustand“ leider nicht. Hier steuern wir um und legen gesetzlich fest, dass wir mit weitreichenden Maßnahmen aktiv unser wichtigstes Gut, das Trinkwasser, schützen. Vor allem mit unseren klaren Einschränkungen des umstrittenen Frackings zeigen wir, dass wir es ernst meinen mit dem Trinkwasser- und Gewässerschutz. Während sich die große Koalition in Berlin zu keiner Einigung in dieser Frage verständigen kann, haben wir Fracking in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und bei Entnahmen für Mineralwasser, Getränken und Lebensmitteln untersagt. Zudem muss künftig grundsätzlich eine wasserrechtliche Genehmigung eingeholt werden, der Einsatz gefährlicher Chemikalien ist ausgeschlossen. Mit einem Kooperationsangebot an die Landwirtschaft wollen wir beim Thema Schutz der Gewässerrandstreifen den Vorrang vor rechtlichen Festlegungen realisieren. Dort wo sinnvoll und sachlich begründet, werden wir die Einträge in das Gewässer ab sofort reduzieren können und hierbei zusammen mit der Landwirtschaft Ziele und Maßnahmen erörtern. Mit ergänzenden Aktivitäten, hierzu zählt insbesondere die „AktionBlauPlus“ oder die „gewässerschonende Landwirtschaft“ können wir in naher Zukunft konkrete Projekte zum Trinkwasser- und Gewässerschutz auf den Weg bringen. Hierbei kommen unter anderem die Einnahmen durch den von uns eingeführten Wassercent zum Tragen, der insbesondere auch in strukturschwachen Regionen ein wichtiges Finanzierungsinstrument darstellt.

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