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"Spekulation mit Nahrungsmitteln begrenzen"
Zur gestrigen Anhörung im rheinland-pfälzischen Umweltausschuss: Spekulation mit Nahrungsmitteln muss begrenzt werden
Die Spekulation mit Nahrungsmitteln an den Börsen wurde von den geladenen Fachleuten insgesamt kritisiert. Aus den unterschiedlichsten Herangehensweisen der Anzuhörenden kristallisierte sich die Meinung heraus, dass sich aus den Termingeschäften seit dem Jahr 2000 ein reines Spekulationsgeschäft entwickelt hat. Die Termingeschäfte sind grundsätzlich hilfreich für die Planungssicherheit von Erzeugern und Abnehmern. Im Gegensatz dazu hat sich ein Geschäft von Spekulanten, Banken und Investmentfirmen entwickelt, dass lediglich der ungehemmten Gewinnmaximierung dient.
Die Auswirkungen auf die Situationen in den Entwicklungsländern spielen bei diesen Spekulationsgeschäften keine Rolle. Die Tatsache, dass ca. 1 Milliarde Menschen letztlich auch wegen diesen Spekulationen mit Nahrungsmitteln am Existenzminimum leben bzw. von akuten Hungersnöten betroffen sind, werden mehr als billigend in Kauf genommen.
Die GRÜNEN Abgeordneten Andreas Hartenfels, Dietmar Johnen und Anna Neuhof erklären dazu: „Das Spekulationsgeschäft kann dadurch unterbunden werden, dass solche Geschäfte mit realem Vermögenseinsatz und nicht als Kreditgeschäfte getätigt werden dürfen. Die mittlerweile breite Diskussion zu diesem Thema hat bei einigen deutschen Banken zum Umdenken geführt, wir begrüßen dieses Ausscheren dieser Banken aus der menschenverachtenden Zockerei.“
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