Pressemitteilung vom 06.11.2013

"Von der reinen Abfallvermeidung hin zu einem modernen Stoffstrommanagement" 

Zum Landeskreislaufwirtschaftsgesetz erklärt Andreas Hartenfels, Vorsitzender des Ausschusses für Energie, Klimaschutz und Landesplanung:  

„Mit dem neuen Landeskreislaufwirtschaftsgesetz stellt Rheinland-Pfalz die Weichen hin zu einer effizienten und damit umweltschonenden Müllverwertung. Die mühsame Wandlung vom reinen Abfallbeseitigungsrecht hin zur Kreislaufwirtschaft mit gezieltem Stoffstrommanagement und die damit verbundene verstärkte Ausrichtung auf den Schutz natürlicher Ressourcen werden konsequent fortgeführt. So werden zum Beispiel die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger dazu verpflichtet, kommunales Stoffstrommanagement in ihren Abfallwirtschaftskonzepten zu berücksichtigen.

Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Im nächsten Schritt ist nun die kommunale Familie gefordert, kluge Abfallwirtschaftskonzepte vorzulegen. Das Gesetz gibt hierfür den Rahmen vor. Damit sich die Kommunen besser in ihre neue Rolle hineinfinden können, steht ihnen das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht beratend zur Seite. Das dort angesiedelte Kompetenzzentrum für Stoffstrommanagement beschafft und bewertet die wesentlichen Informationsgrundlagen, gibt konzeptionelle Hilfestellungen und bietet konkrete Beratungsleistungen an.

Um den Wandel hin zu einer ressourceneffizienten und ressourcensparenden Kreislaufwirtschaft weiterhin voran zu bringen, muss vor allem die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangehen. Gleichzeitig brauchen wir einen breiten gesellschaftlichen Diskurs zu den Themen Abfallvermeidung und Produktverantwortung. Mit dem Landeskreislaufwirtschaftsgesetz haben wir in Rheinland-Pfalz den rechtlichen Rahmen geschaffen. Darauf können wir nun gemeinsam aufbauen.“

Durch das neugefasste Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes, war die Anpassung des Landesrechts erforderlich. Dabei ging es um eine Nachjustierung abfallbehördlicher Zuständigkeiten im bestehenden Gesetz. Darüber hinaus hat der Landesgesetzgeber die Förderung der Kreislaufwirtschaft im Rahmen der landesrechtlichen Kompetenzen gestärkt.

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