Pressemitteilung vom 17.06.2014

Ramsteiner Recyclinghof

Mit einer Kleinen Anfrage hat Andreas Hartenfels, umweltpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz, sich über die Problematik von Altablagerungen im Bereich des Recyclinghofes Ramstein informieren lassen. Angestoßen hatte diese Anfrage Frau Dr. Freia Jung-Klein, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag Kaiserslautern.

Schon im November 2011 erließ die zuständige Kreisverwaltung Kaiserlautern die Stilllegung von nicht genehmigten Teilen der Betriebsfläche auf dem Recyclinghof Ramstein, da dort unter anderem eine erhebliche Überschreitung der zugelassenen Lagerkapazität stattfand. Gleichzeitig handelt es sich bei dem Deponiekörper unterhalb des heutigen Betriebsgeländes laut Aussage der SGD Süd um eine Altablagerung, die neben Bauschutt und Recyclingmaterial in großem Umfang aus Hausmüllablagerungen besteht. Innerhalb dieser Altablagerung wurde auch ein belasteter Bereich mit Mineralkohlenwasserstoffen festgestellt. Wie das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung jetzt mitteilte, dauert der Rückbau der nicht zugelassenen Bauschuttablagerungen durch die Firma Ramsteiner Recyclinghof (RRH) gegenwärtig an. Bedenklich stimmt, dass an allen drei Messstellen im Bereich der Altlast Belastungen des Grundwassers festgestellt wurden, die offenbar auf unterschiedliche Einflüsse zurückzuführen sind. So wurden erhöhte Werte für polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und auffällige Benzol-Konzentrationen festgestellt, für deren Ursachenfindung die genauen Grundwasserströme erfasst werden müssen.

In enger Rücksprache mit den zuständigen Behörden werde ich mich dafür einsetzen, dass die erforderlichen weiteren Erkundungen für eine endgültige, zielführende Sanierungsplanung zügig umgesetzt werden, damit belastbare Aussagen getroffen werden können. Die Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld des Recyclinghofs müssen endlich Klarheit über das Ausmaß der Umweltbelastungen bekommen. Die Sanierungsplanung hat dann eine Lösung zu erarbeiten, die eine Umweltgefährdung (Luft- und Wasserpfad) ausschließt. Unabhängig davon muss mit Hochdruck an dem weiteren Rückbau der nicht genehmigten Bauschuttmassen gearbeitet werden.

 

 

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