Pressemitteilung vom 11.11.2014

Hochwasserschutz: „Vorbeugen ist besser als heilen!“ 

Vorsorgender Hochwasserschutz ist wesentlich effektiver als spätere Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden. Anlässlich eines Berichtsantrages der GRÜNEN Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz hat sich der Umweltausschuss des Landes am 10. November mit diesem Themenkomplex befasst. Hierzu  teilt Andreas Hartenfels, umwelt- und naturschutzpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion, mit:

Auf der Umweltministerkonferenz in Heidelberg haben die Umweltminister vom Bund und den Ländern am 24. Oktober 2014 ein länderübergreifendes Hochwasserschutzprogramm  beschlossen. Ein umfassendes Maßnahmenbündel soll den Schutz vor künftigen Hochwassern verbessern. Dabei wurden drei Kategorien von nationaler Bedeutung identifiziert. Hierbei handelt es sich um die auch für Rheinland-Pfalz wichtige Themen Deichrückverlegung, bzw. die Wiedergewinnung von natürlichen Rückhalteflächen, der gesteuerten Hochwasserrückhaltung sowie der Beseitigung von Schwachstellen, beispielsweise bei Deichen. Insgesamt besteht derzeit ein bundesweiter Finanzbedarf für Investitionen in Hochwasserschutzmaßnahmen in Höhe von 5,4 Milliarden Euro.

Ich stelle fest, dass der vom Bund zur Verfügung gestellte Finanzrahmen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro für die nächsten zehn Jahren angesichts der Herausforderungen bei weitem nicht ausreicht, um den in Rheinland-Pfalz den erforderlichen Hochwasserschutz zu gewährleisten. In den kommenden Jahren werden wir über das Bundes-Sonderprogramm „Präventiver Hochwasserschutz“ in Rheinland-Pfalz einige dringende Maßnahmen anteilig finanzieren können: Hierzu zählen die Deichrückverlegungen Untere Nahe und Bechtheimer Kanal sowie die Reserveräume Hördt und Eich-Guntersblum, der Polder Altrip sowie die Deichertüchtigung im Bereich Mainz-Bingen.

Wir werden zudem untersuchen, ob weitere Deichrückverlegungen an Oberrhein und Nahe möglich sind, um nicht nur einen umfassenden Hochwasserschutz zu gewährleisten, sondern somit auch einen Beitrag zu mehr Naturschutz zu leisten. Oberstes Gebot im Sinne der Vermeidung von Gefahren für die von Hochwasser betroffene Bevölkerung ist und bleibt aber der Grundsatz „Vorbeugen ist besser als heilen!“.

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