Pressemitteilung vom 12.12.2014

Mehr Wasserschutz in Gebieten mit hoher Nitratbelastung                                                     

Zur Novellierung der Düngeverordnung teilen die beiden GRÜNEN Landtagsabgeordneten Dietmar Johnen, agrarpolitischer Sprecher,  und Andreas Hartenfels, umweltpolitischer Sprecher, mit: 

Derzeit landet in Deutschland stellenweise zu viel überschüssiges Nitrat aus gedüngtem Boden im Grundwasser. Aufgrund einer Warnung aus Brüssel bereitet die Bundesregierung daher aktuell die Novellierung der Düngeverordnung vor. Doch bundesweit einheitliche Auflagen werden dem Problem nicht gerecht. Das rheinland-pfälzische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hat daher vorgeschlagen, eine Länderermächtigung für die Ausweisung von Risikogebieten aufzunehmen. Dann könnte der Wasserschutz punktuell da verbessert werden, wo es tatsächlich notwendig ist. 

Dazu äußert sich Andreas Hartenfels: „Wir brauchen dringend dort zügige Maßnahmen, wo die Wasserqualität unzureichend ist. In Regionen mit guten Wasserwerten besteht jedoch kein Handlungsbedarf. Deshalb ist die Forderung der rheinland-pfälzischen Umweltministerin Ulrike Höfken richtig.“ 

Mit regionalen Auflagen können dann die Nitratemissionen in der Landwirtschaft gezielt dort reduziert werden, wo sie Probleme bereiten. Eine mögliche Maßnahmen wäre beispielsweise weniger Dünger. „Die regionalbezogenen Maßnahmen machen deshalb Sinn, weil dadurch die Landwirte nicht zusätzlich belastet werden, bei denen das Grundwasser in Ordnung ist. Die Verschärfung der Wasserschutzmaßnahmen würde sich dann auf Landwirte in Risikogebieten beschränken“, führt Johnen weiter aus. 

Hintergrundinformation:

Seit dem 18. Oktober 2013 läuft gegen die Bundesrepublik ein EU-Vertragsverletzungsverfahren, weil die Nitratbelastung in Grund- und Oberflächenwasser sich seit den 90er Jahren nicht ausreichend verbessert hat. Im Rahmen der Berichtspflichten der EU-Nitratrichtlinie zeigen die Hälfte der deutschen Grundwassermessstellen Nitratkonzentrationen auf, die über dem EU-Grenzwert von 50 mg/l liegen – Tendenz stagnierend. Um deutliche Verbesserungen in der Wasserqualität zu erreichen, fordert die EU Nachbesserungen in der Düngeverordnung.

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