Pressemitteilung vom 27.02.2015

Mit einer Anfrage ans Umweltministerium hat Andreas Hartenfels, umweltpolitische Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz, sich über die Problematik der Grundwasserbelastungen in der Großregion Kaiserslautern informieren lassen. 

Bereits im Herbst letzten Jahres war in den Medien darüber berichtet worden, dass nach PFT-Belastungen in Binsfeld auch im Bereich der Air Base Kaiserslautern PFT-Belastungen festgestellt worden seien. Das zuständige Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat mir inzwischen mitgeteilt, dass weiterhin PFT-Untersuchung stattfinden, um rechtzeitig potentielle Gefahren zu erkennen. Dies ist vor dem Hintergrund weiterer bekannter Belastungen auch sinnvoll.

Die Erfahrungen nach einem Großbrand bei der Firma GEWE in Rodenbach im Jahr 2008 haben gezeigt, wie wichtig es ist, den Gefahren durch Verunreinigungen des Grundwassers immer wieder konsequent nachzugehen. Es ist bedauerlich, dass heute – sieben Jahre nach dem Brand – immer noch an der der Beseitigung der damaligen Belastungen gearbeitet werden muss.  Gar erschreckend ist, dass im Falle der über zwanzig Jahre zurückliegenden Verunreinigung durch Leichtflüchtige Halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHWK) im Bereich der Rhine Ordnance Barracks (ROB) die Experten immer noch an der Beseitigung der Schäden arbeiten müssen.

Wir GRÜNE haben immer wieder darauf hingewiesen, dass der Schutz des Grundwassers und somit unserer Grundlage Nummer 1, dem Trinkwasser, die höchste Aufmerksamkeit gelten muss.

Festzustellen bleibt, dass ein Abströmen belasteten Grundwassers zu den Trinkwasser-Gewinnungsanlagen durch zielgerichtete Maßnahmen immerhin unterbunden wird. Für das Wasserwerk Weilerbach wurde mit Blick auf die bekannten Schadensfälle  eine Aktivkohlereinigungsanlage installiert, da in den Wasser-Gewinnungsgebieten nach wie vor ein leichtes Gefährdungspotential gegeben ist.

Mit Blick auf das US-Hospitals in der betroffenen Region ist festzustellen, dass alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen wurden, um dem Restrisiko einer Grundwassergefährdung durch Unfälle während der Baumaßnahmen zu begegnen. Dies gilt insbesondere für die Erdarbeiten, wofür ein Grundwassermonitoring aufgestellt und ein Notfallplan zum Schutz des Grundwassers ausgearbeitet wurde.



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